Modernisiertes Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und der Ukraine. Genehmigung (BRG 25.084)

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Der Bundesrat präsentierte im November 2025 die Botschaft zur Modernisierung des Freihandelsabkommens der EFTA mit der Ukraine. Das bestehende Abkommen, welches seit 2012 in Kraft ist, weise einige Lücken auf, welche angegangen werden sollen. Zum einen solle der Bereich «Warenhandel» inklusive technische Handelshemmnisse, gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Massnahmen, Ursprungsregeln und Handelserleichterungen aufdatiert werden. Zum anderen sollen auch die Regelungen zum Schutz des geistigen Eigentums und zum öffentlichen Beschaffungswesen angepasst werden. Drittens würden auch die Präambel sowie die allgemeinen Schlussbestimmungen mittels Vorgaben unter anderem zum Handel und zu nachhaltiger Entwicklung sowie zu kleinen und mittleren Unternehmen auf den neuesten Stand gebracht. Nicht geändert werde das Kapitel, welches insbesondere den Handel mit Dienstleistungen, Investitionen sowie institutionelle Bestimmungen umfasst. Die Schweiz verfolge mit der Modernisierung des FHA das Ziel, die Ukraine bei ihren wirtschaftlichen Reformen zu unterstützen und ihre wirtschaftliche Integration weiter voranzutreiben. Zudem erhoffe sie sich auch eine Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit sowie eine Verbesserung des Marktzugangs und der rechtlichen Rahmenbedingungen für die Schweizer Wirtschaft.

Dossier: Freihandelsabkommen

Die Modernisierung des Freihandelsabkommens zwischen der EFTA und der Ukraine wurde vom Ständerat in der Frühjahrssession 2026 als Erstrat behandelt. Die Sprecherin der APK-SR, Isabelle Chassot (mitte, FR), führte namentlich vier Gründe ins Feld, die aus Sicht der Kommission für Annahme des Abkommens sprächen: Erstens füge sich die Modernisierung ausgezeichnet in die Aussenpolitische Strategie 2024-2027 ein, die unter anderem eine Diversifizierung der Absatzmärkte zum Ziel habe. Zweitens weise das seit 2012 bestehende FHA im Vergleich zu in jüngster Zeit abgeschlossenen Abkommen einige Lücken auf, die mit der Modernisierung geschlossen werden können. Genannt wurden etwa die Bereiche technische Handelshemmnisse, gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Massnahmen sowie Ursprungsregeln. Drittens setze dieses überarbeitete moderne Abkommen einen neuen Standard für zukünftige Aushandlungen von FHA und zeige den Willen der EFTA-Staaten, die Ukraine politisch und ökonomisch stärker in die europäischen und internationalen Strukturen zu integrieren. Schliesslich sei das Abkommen auch ein Zeichen der Solidarität mit der Ukraine.
Der Ständerat beschloss Eintreten anschliessend ohne Gegenantrag und hiess den Entwurf in der Gesamtabstimmung einstimmig gut.

Dossier: Freihandelsabkommen